Unternehmensprofil: Hausverwaltung Gierschner in Reiskirchen-Bersrod bei Gießen
Individuelle und zielorientierte Verwaltung von Immobilien
Herr Gierschner arbeitet seit 1991 im Bereich der Hausverwaltung. Im Jahr 2005 machte er sich mit der Hausverwaltung Gierschner in Reiskirchen-Bersrod selbstständig. Seinen großen Erfahrungsschatz nutzt er seither, um seine regionalen Kunden – Immobilienbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften im Landkreis Gießen – umfassend mit allen Leistungen einer traditionellen Hausverwaltung zu betreuen. Er entlastet seine Kunden, indem er alle organisatorischen Aufgaben übernimmt, die im Zusammenhang mit den zu verwaltenden Immobilien stehen. Derzeit betreut die Hausverwaltung Gierschner 140 Wohneinheiten im gesamten Landkreis Gießen. Sie steht den Eigentümern jederzeit als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Für Reparaturen, Instandhaltungsarbeiten und Hausmeister-Service-Leistungen arbeitet Herr Gierschner mit qualifizierten Fachkräften zusammen. Zu diesen gehören Hausmeisterservices und Handwerker der Region.
Umfangreiches Leistungsportfolio
Der erfahrene Hausverwalter hat ein Ziel: Die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Immobilien durch kompetente und professionelle Verwaltungsarbeit sicherstellen. Herr Gierschner arbeitet stets vertrauensvoll und zuverlässig nach dem Motto: „Nicht nur Eigentum verwalten – sondern Eigentum genießbar machen!“ Zum breiten Leistungsangebot der Hausverwaltung in Reiskirchen-Bersrod gehören neben der Haus-, Miet-, Immobilien- und Sondereigentumsverwaltung die WEG- und Grundstückverwaltung sowie der Hausmeisterservice. Im Detail bedeutet das: Die Hausverwaltung Gierschner überwacht monatliche Mietzahlungseingänge, beruft Eigentümerversammlungen ein, organisiert Haushaltsauflösungen und kümmert sich um alle anfallenden Mietprobleme. Das Besondere: Herr Gierschner verfügt über fundierte rechtliche Kenntnisse und nutzt diese für seine Auftraggeber. Für eine umfassende Rechtsberatung arbeitet Herr Gierschner mit kompetenten Rechtsanwälten zusammen.
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- Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Pflichten von Eigentümern
Veröffentlicht am 27.06.2016