Gold trotzt den Finanzkrisen – auch der Steuer?
Inflation und globale Finanzkrisen können dem Edelmetall nichts anhaben. Der Schutz vor der Steuer ist nicht immer inklusive.
Die Befreiung von der Mehrwertsteuer gilt bei Gold bei sämtlichen Prägungen ab 1800 in Form von gesetzlichen Zahlungsmitteln mit einem Marktpreis ausgerichtet an den Goldpreis. Spekulationsgewinne aus Goldgeschäften unter 600 Euro bleiben steuerfrei. Bei größeren Gewinnen gilt die, auch bei Aktien geltende, Spekulationsfrist von zwölf Monaten, in der das Edelmetall gehalten werden muss. Gewinne aus dem Verkauf von Gold sind frei von der Abgeltungssteuer. Der Ankaufspreis liegt im professionellen Goldhandel immer deutlich über dem Verkaufspreis: Die Transaktionskosten ergeben sich aus der Handelsmarge.
Gewinne und Verluste aus dem Erwerb und Verkauf von Goldminenaktien und Goldminenfonds erleiden das Schicksal der börsennotierten Aktien und Aktienfonds. Realisierte Gewinne aus einem Kauf ab 1. Januar 2009 und späterem Verkauf unterliegen unabhängig von der Besitzdauer der Abgeltungssteuer.
Grundsätzlich wird von vielen Experten Gold als Wertanlage empfohlen, als Gegengewicht zu anderen Anlagen. Häufig trägt Gold zur Risikominderung des Gesamtportfolios bei.
Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Diesen Beitrag kommentieren und teilen
Beitrag bewerten
Weitere Empfehlungen
- Beste Beratung in der Steuerkanzlei Andreas Kerkmann
Veröffentlicht am 22.07.2016 - Mit der Zukunft rechnen
Veröffentlicht am 01.10.2014 - Unternehmensplanung als Steuerungsinstrument
Veröffentlicht am 01.10.2014