Existenzgründung: Vorbereitungskosten geltend machen
Sich selbstständig zu machen, ist für viele eine Alternative zum Angestelltenverhältnis. Hier ist man sein eigener Chef und trifft eigenständige Entscheidungen. Im Regelfall bereitet man sich lange Zeit vorher auf die Selbstständigkeit vor, indem man beispielsweise Seminare besucht und Literatur zu entsprechenden Themen studiert. Hierdurch entstehen Kosten, die von der Steuer abgesetzt werden können.
Die Kosten für Vorbereitungen, die der zukünftigen Existenzgründung dienen, gelten als Betriebsausgaben. Diese lassen sich in der ersten Steuererklärung als Selbstständiger geltend machen. Sie gehören bereits zur Selbstständigkeit, obwohl sie vor dem eigentlichen Start angefallen sind. Die Kosten werden als „vorweggenommene Betriebsausgaben“ bezeichnet. Finanzämter erkennen diese Kosten an, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der darauf folgenden Selbstständigkeit stehen. Darunter fallen beispielsweise Honorare für besuchte Seminare zum Thema Existenzgründung, Fachliteratur zum Einlesen und Fortbildungskosten, die der geplanten Selbstständigkeit dienen.
Als Existenzgründer lassen sich somit Kosten, die für vorbereitende Maßnahmen investiert wurden, steuerlich geltend machen. Es lohnt sich daher in doppelter Hinsicht, sich gut auf die bevorstehende Selbstständigkeit vorzubereiten.
Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.