Wem gehört Wasser?
Juristen streiten sich bekanntlich über alles Mögliche. Auch über Wasser. Laut Resolution der Vereinten Nationen ist es ein Menschenrecht und zumindest in Mitteleuropa im Überfluss vorhanden. Dennoch ist es Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Für Juristen stellt sich die Frage, wem das Grundwasser gehört. Der Allgemeinheit, dem Landeigentümer, dem Wasserwerk, oder Jedem?
Ohne die scheinbar unspektakulären zwei Teile Wasserstoff, gepaart mit einem Teil Sauerstoff, wäre Leben auf unserer Erde nicht möglich. Mehr als eine Milliarde Menschen haben keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser. Jährlich sterben mehr Menschen an den Folgen verschmutzten Trinkwassers als im Rahmen von Kriegen. „Wir Europäer machen uns denn Stellenwert des Wassers nicht mehr bewusst, weil es zur Selbstverständlichkeit geworden ist: Das Wasser fließt, sobald wir den Wasserhahn öffnen“, sagt Jürgen Elsaß, Experte für Trinkwasser.
Ein zu schützendes Gut
In Teilbereichen ist das Eigentum am Wasser klar geregelt: Bundeswasserstraßen wie Rhein, Mosel oder Elbe sowie die Küstengewässer stehen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Die übrigen Gewässer werden in den Wassergesetzen der Länder geregelt. Schwieriger wird es, wenn man an Grundbesitzer denkt, die einen eigenen Brunnen gebohrt haben und Grundwasser abzapfen. Gehört den Grundbesitzern dieses Wasser wirklich? Die Rechtsprechung formuliert unklar: Das Grundwasser gehört nur formal zu dem Grundstück, das darüber liegt. Erstreckt sich ein Wasserreservoir über mehrere Grundstücke, ist die Situation unklar.
Für die Allgemeinheit
Allerdings wird das Eigentum durch verschiedene Gesetze stark eingeschränkt. Man darf sein Eigentum nämlich nicht ausüben, ohne vom Staat dazu die Erlaubnis zu haben. Das steht in den Wassergesetzen der Länder. Im bayerischen Wassergesetz wird beispielsweise klargestellt, dass sich das Eigentum des Grundeigentümers nur auf das oberirdische Wasser bezieht und nicht auch auf das Grundwasser. Das Grundwasser wird damit der Allgemeinheit zugeordnet.
Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
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