Ambulante Pflege und Betreuung in Wörth
Mehr Leistungen in der ambulanten Pflege
Seit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes I. am 1. Januar 2015 können Tages- und Nachtpflege von Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 künftig ungekürzt, also jeweils zu 100 Prozent neben den ambulanten Geld- und Sachleistungen, geltend gemacht werden. Wer die sogenannte „Kombinationsleistung“ im Rahmen einer ambulanten Pflege in Anspruch nehmen möchte, muss diese jedoch erst bei der Krankenkasse beantragen. „Viele Patienten und pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen Ihnen gesetzlich zustehen“, so Birgit […]