Immobilieneigentümer können entspannen
Zehn Vorteile einer professionellen Hausverwaltung

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Die Verwaltung einer Immobilie kostet Zeit und Geld. Und für Fehler muss man haften. Dieser Stress kann vermieden werden. Die Beauftragung einer Hausverwaltung bietet Immobilienbesitzern zahlreiche Vorteile.

1. Aktuelle Gesetzesgrundlagen kennen

Jedes Jahr ändern sich die gesetzlichen Grundlagen für die Miete. Eine professionelle Hausverwaltung informiert sich regelmäßig über die aktuellen Gesetzesvorgaben, um alle Mietverträge den Neuerungen entsprechend anzupassen. So entfällt für Immobilienbesitzer die Auseinandersetzung mit lästigen bürokratischen Vorschriften und die gewonnene Zeit kann frei genutzt werden.

2. Optimale Versorger wählen

Neben den Mietneuerungen müssen die Versorgerkosten stetig im Blick gehalten werden. Denn sowohl die Gaspreise als auch die Stromkosten erhöhen sich in regelmäßigen Abständen. Eine kompetente Hausverwaltung verfolgt die aktuellen Trends, führt einen Kostenvergleich durch und reagiert umgehend auf Preisumschwünge. Die günstigsten Versorger werden ausgewählt und die Hausverwaltung führt im Auftrag der Eigentümer einen Wechsel durch.

3. Versicherungs-Check

Mit rechtlichem Hintergrundwissen prüft eine Hausverwaltung alle vorliegenden Versicherungen, die im Zusammenhang mit dem zu verwaltenden Immobilienobjekt stehen. Das Ziel: Einen optimalen Versicherungsschutz bei geringstmöglichen Kosten erreichen. Eine Leistungs- und Kostenprüfung der fehlenden relevanten Versicherungen wird durchgeführt. Anschließend werden passende Versicherungsverträge abgeschlossen, damit das Objekt optimal abgesichert ist.

4. Fachkompetente Reparaturen

Kleine Schönheitsmängel und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Hierum kümmert sich auch die Hausverwaltung. Diese arbeitet mit verschiedenen qualifizierten Handwerkern zusammen und lässt das Objekt ständig überprüfen. Wird ein Mangel entdeckt, wird dieser umgehend von einer Fachfirma ausgebessert. So wird die Wirtschaftlichkeit des Objektes erhalten.

5. Kommunikation mit den Mietern

Als Vermieter kann man die gesamte Kommunikation mit den Mietern der Hausverwaltung übergeben. Auf nette, aber bestimmte Art kümmert sich diese um alle Sorgen und Probleme der Mieter. Bei Wohnungsmängeln, Wohnungskündigungen und Neuvermietungen ist die Hausverwaltung stets zur Stelle. Somit braucht sich der Vermieter nicht mehr um diese zeitaufwendigen Angelegenheiten kümmern.

6. Prüfung des Mieteingangs

Bei Objekten mit Mietwohnungen sind monatlich eingehende Mietzahlungen die Norm. Diese müssen stetig überprüft werden. Sollten Mieten nicht rechtzeitig oder gar nicht gezahlt werden, kümmert sich die Hausverwaltung um die Lösung des Problems. Die fehlenden Zahlungen werden eingefordert – zur Not mithilfe eines Inkasso-Unternehmens.

7. Haftpflichtschutz

Eine Hausverwaltung hat im Normalfall eine Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung. Diese deckt alle durch Handlungen der Hausverwaltung verursachten Schäden ab und sichert dementsprechend die Eigentümer der Immobilie ab.

8. Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen

Für Immobilien mit vielen Eigentumswohnungen organisiert ein WEG-Verwalter in regelmäßigen Abständen – mindestens einmal jährlich – Versammlungen. Bei diesen zentralen Gremien von Wohnungseigentümergemeinschaften werden wichtige Themen besprochen. Diese betreffen stets das gemeinschaftliche Eigentum. So werden in diesen Versammlungen die Verwalter bestellt und abberufen, Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne besprochen. Darüber hinaus werden auch Hausordnungen erstellt. Anschließend kümmert sich der WEG-Verwalter darum, dass diese eingehalten werden.

9. Jahresabrechnungen

Der lästige Papierkram wird vollständig von der Hausverwaltung übernommen. Sie trägt alle Abrechnungen zusammen und erstellt die Jahresabrechnung. Diese erhalten alle Mieter und Wohnungseigentümer nach dem Jahreswechsel, sobald die Unterlagen der Hausverwaltung vollständig vorliegen.

10. Überprüfung von Rauch- und Brandschutzmaßnahmen

In den meisten Bundesländern sind Rauchmelder in neueren Gebäuden Pflicht. Hausverwaltungen übernehmen auf Grundlage der aktuellen Rauch- und Brandschutzbestimmungen die Überprüfung und Durchführung der entsprechenden Maßnahmen. Die Kosten hierfür liegen beim Eigentümer selbst.


Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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