Alles sauber: So finden Sie die richtige Gebäudereinigung
Mit einer professionellen Gebäudereinigung sind Unternehmen, Kanzleien und Ärzte gut beraten. Doch die lästige Pflicht der Reinigung sollte trotzdem nicht unüberlegt in fremde Hände gelegt werden. Einige Punkte gilt es zu beachten.
Der Boden glänzt, die Fenster sind klar und die Toilette hygienisch sauber: der Idealzustand für die Räumlichkeiten eines Unternehmens. Die Auswahl an Gebäudereinigungsunternehmen ist groß – die Gefahr, an einen unzuverlässigen Dienstleister zu gelangen, aber auch. Die Knop Walsrode Gebäudereinigung ist seit über 60 Jahren im Geschäft und weiß, auf welche Dinge Sie bei der Auswahl Ihrer Gebäudereinigung achten müssen.
Der Meisterbrief: Die Qualifikation stimmt
Ein Meisterbrief ist heutzutage selten – und dabei ein wahrer Kompetenz- und Qualitätsnachweis. Denn ein Großteil der Gebäudereinigungsunternehmen wurde erst vor wenigen Jahren gegründet. Der Grund: Im Jahr 2004 entfiel die Meisterpflicht. Zur Führung einer Gebäudereinigung ist seitdem kein Meisterbrief mehr notwendig. Viele Dienstleister haben dies zum Anlass genommen und ihr Unternehmen gegründet – ohne qualifizierte Ausbildung und dem nötigen Know-how. Bei einem Meisterbetrieb können Sie sich sicher sein: Fachwissen und Ausbildungen stimmen.
Langes Bestehen: Ein Zeichen von Zuverlässigkeit
Der Wegfall der Meisterpflicht sorgte für einen rapiden Anstieg an Unternehmen zur Gebäudereinigung: Während es 2003 laut Statistischem Bundesamt weniger als 7.000 Dienstleister in dieser Branche gab, waren es 2012 über 20.000. Die Auswahl ist groß. Doch ein bewährtes, lange bestehendes Unternehmen lässt nicht nur auf eine fundierte Meister-Ausbildung schließen, sondern auch auf hohe Kundenzufriedenheit. Schließlich können sich solche Unternehmen gegen andere behaupten. Und das schon seit Jahren.
Prüfzeichen: Ein Qualitätsmerkmal
Zertifizierungen und Mitgliedschaften in Innungen gelten als zuverlässiges Qualitätsmerkmal. Das Prüfzeichen nach DIN ISO 9001 zertifiziert Gebäudereinigungen und Dienstleister anderer Branchen, dass sie über ein systematisches Qualitätsmanagement verfügen. Weitere Qualitätssiegel werden beispielsweise durch den Qualitätsverbund für Gebäudedienste verliehen und zeigen, dass ein Gebäudereinigungsdienstleister seine Mitarbeiter stetig schult und ökologisch handelt.
Subunternehmen: Gesunde Skepsis ist angebracht
Wird deutlich, dass eine Gebäudereinigung Subunternehmen beschäftigt, sollte man ein Auge darauf haben. Denn die Mitarbeiter von Fremdfirmen sind für den Dienstleister schwieriger zu kontrollieren als seine eigenen. Für Sicherheit sorgt auch hier eine Zertifizierung – beispielsweise durch ein eigenes Qualitätsmanagement, das auch durch Softwares durchgeführt werden kann.
Nachhaltigkeit: Für Umwelt und Mitarbeiter
Wenn eine Gebäudereinigung bewusst auf toxische Reinigungsmittel verzichtet, ist dies ein gutes Zeichen. Denn damit wird nicht nur auf die Umwelt, sondern auch auf die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter geachtet. Fragen Sie also ruhig nach, welche Reinigungsmittel eingesetzt werden. Die WINGIS-Datenbank, die kostenlos im Internet einsehbar ist, gibt Hinweise auf Gefahrenpotenziale.
Versicherung: Auf Nummer sicher gehen
Fehler sind menschlich und können passieren – auch bei der Gebäudereinigung. Schon kleine Unachtsamkeiten können für einen großen Schaden und Rechtsstreit sorgen. Achten Sie darauf, dass der Dienstleister für etwaige Schäden haftet und dementsprechend versichert ist. Damit entgehen Sie großem Ärger und unnötigen Kosten.
Ansprechpartner: Ideale Lösungen und guter Service
Ob große oder kleine Dienstleister: Eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Gebäudereinigung und Auftraggeber beginnt mit einer ausgiebigen Beratung. Hier sollten Reinigungsplan und Preis erörtert werden, um die beste Lösung für den Auftraggeber zu finden. Hotlines rauben nur Zeit und Nerven: Idealerweise erhalten Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihren Auftrag genauestens kennt und Ihnen so bei Fragen und Problemen schnell weiterhelfen kann.
Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Diesen Beitrag kommentieren und teilen
Beitrag bewerten
Weitere Empfehlungen
- Gebäudereinigung: So bleiben Unternehmen sauber
Veröffentlicht am 30.11.2015