Raus aus der Schuldenfalle
Privatinsolvenz! Klingt nach dem Ende aller Träume. Man denkt an Scheitern, Armut und Verschuldung. Für viele Betroffene ein Tabuthema, über das nicht gesprochen wird. Zu Unrecht: Die Privatinsolvenz ist ein zentrales Mittel, um finanziell wieder auf die Beine zu kommen.
Die allermeisten geraten unverschuldet in die Schuldenfalle. Die Hauptursachen sind Arbeitslosigkeit, Scheidung und Krankheit oder Unfall. Den Betroffenen wird plötzlich der finanzielle Boden unter den Füßen weggezogen – unvorhersehbar und kaum absicherbar. Nur eine Minderheit gerät wegen unwirtschaftlichen Handelns in die Überschuldung. Es sind demnach nicht der lockere Umgang mit der Kreditkarte und leichtfertige Ratenfinanzierungen, sondern unvorhersehbar Ereignisse, die Menschen hauptursächlich in die prekäre Situation treiben.
Die meisten Menschen glauben, dass ihnen eine Überschuldung nicht passieren könnte. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache: 6,58 Millionen Menschen in Deutschland gelten als überschuldet, meldet die Wirtschaftsauskunftsdatei Creditreform für 2013. Das bedeutet: Beinahe jeder Zehnte Bundesbürger über 18 Jahren ist überschuldet. Treffen kann es die meisten, häufig unvorhergesehen. Zusätzlich zum finanziellen Druck kommt die psychische Belastung. Nicht selten beginnt mit der Überschuldung eine Abwärtsspirale, die ohne Hilfe nur schwer aufzuhalten ist. Stellt sich die Frage: Ab wann gelte ich als überschuldet?
Schulden, Verschuldung, Überschuldung
Schulden hat so gut wie jeder. Sobald ein Ratenkauf getätigt wurde, ein Kredit abgeschlossen oder der Dispokredit in Anspruch genommen wurde. Soweit so unspektakulär, wenn folgende Grenze nicht überschritten wird: Die Schulden dürfen 25 Prozent des Nettolohns nicht überschreiten – darüber hinaus wird es kritisch. Von Verschuldung spricht man, wenn Schulden nicht mehr vom monatlichen Gehalt aufgefangen werden, aber genügend andere Vermögen vorhanden sind. Typische Situation hierbei: der Hauskauf. Die Überschuldung beginnt, wenn mindestens drei Monate lang die vereinbarten Ratenverträge nicht bedient werden können, ohne die Grundversorgung aufzugeben. Eine Situation, die dringend geändert werden muss. Ein wichtiges Mittel, das 1999 die Konkursordnung ablöste: die Privatinsolvenz.
Beantragen kann man den persönlichen Konkurs bei einem zugelassenen Berater: Anwalt, der Schuldnerberatung oder einem Steuerberater. Man darf nicht mehr als 20 Gläubiger und als Selbstständiger keine Verbindlichkeiten gegenüber ehemaligen Beschäftigten haben. Das Prozedere ist festgelegt: Alle Verbindlichkeiten müssen offen gelegt werden, es muss eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern angestrebt werden und erst dann wird eine Einigung vor dem Amtsgericht angestrebt. Scheitert auch diese, stellt der Betroffene den Antrag auf Privatinsolvenz. Ein Treuhänder pfändet Geld- und Sachwerte. Die folgende Wohlverhaltensphase läuft sechs Jahre lang: Einkommen über 1050 Euro werden eingezogen, es dürfen keine neuen Schulden gemacht werden und jede zumutbare Arbeit muss angenommen werden. Nach sechs Jahren ist man schuldenfrei. Für Berufstätige besteht der Nachteil, dass der Arbeitgeber zwangsläufig von der Insolvenz erfährt. Die Wohnungssuche gestaltet sich häufig äußerst schwierig und ein Wechsel von Strom-, Gas- und Telefonanbietern ist während der Insolvenz gänzlich versperrt. Trotz aller Nachteile: Das Statistische Bundesamt meldet 91200 Privatinsolvenzen für das Jahr 2013, etwas weniger als im Vorjahr. Mitte des Jahres wird die Restschuldbefreiung bei bestimmter Auflagenerfüllung bereits nach drei Jahren möglich sein. Wer in die Schuldenfalle geraten ist – ob unverschuldet oder nicht, sollte sich dringend beraten lassen. Ein vernünftiger Entschuldungsplan oder die Privatinsolvenz kann helfen, wieder ein normales Leben zu führen.
Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.