Königsdisziplin Wirtschaftsmediation

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Abschied vom Kampf durch die Instanzen: Die gütliche Streit-Einigung kommt unscheinbar daher. Doch sie fördert mündige Bürger und zufriedene Menschen, statt Sieger und Verlierer zu erzeugen.

Als Gründer und Managing Partner leitet der Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. jur. Kai T. Boin die Kanzlei BKD Boin Küseling Diehl mit den beiden Standorten Dresden und Soest. Das 2007 gegründete Unternehmen trägt die Handschrift von Dr. jur. Kai T. Boin, der seine Promotion im deutschen, englischen und europäischen Gesellschaftsrecht bei Professor Großfeld am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht in Münster absolviert hat. Kompetenz, Dynamik und Mobilität sind die Werte, die in der Anwaltskanzlei zählen. Anspruchsvolle Mandanten werden bundesweit juristisch begleitet.

Konflikte lösen

Konflikte entstehen überall dort, wo Menschen interagieren, zusammenleben oder gemeinsam arbeiten. Diese Konflikte zu schlichten will gelernt sein. Mediatoren müssen die Konfliktlösungs- und Gesprächsführungsstrategien beherrschen. Sie müssen unabhängig bleiben, dürfen nicht Partei für eine Seite ergreifen und den Konflikt auch nicht inhaltlich bewerten. Rechtsanwalt Dr. jur. Kai T. Boin: „Durch Mediation wird eine neue Streit- und Kommunikationskultur geschaffen.“

Die Wirtschaft braucht den Schlichter

Die Erfahrungen von Dr. jur. Kai T. Boin im Bereich der Wirtschaftsmediation zeigen, dass es im Wirtschaftsleben viele Situationen gibt, in denen es zwischen den beteiligten Personen zu Konflikten kommt. Hier zu dauerhaft tragfähigen Lösungen zu kommen, ist das Ziel aller Beteiligten. Bei der Wirtschaftsmediation sitzen die Beteiligten an einem Tisch und es wird ein Nutzen gestiftet: bei gesellschaftsrechtlichen und innerbetrieblichen Konflikten und zwischen zwei Unternehmen. Mit der Wirtschaftsmediation gelingt es, dass die Beteiligten auch in Zukunft gut miteinander umgehen können. Die Interessen aller Beteiligten werden einvernehmlich berücksichtigt. Der Vorteil der Mediation: Statt eines gerichtlichen Urteilsspruchs steht hier final eine Win-Win-Situation. Es gibt keinen Verlierer bei der Wirtschaftsmediation, die auch im Gesellschaftsrecht angewandt werden kann.

Der Blick fürs Ganze im Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Dr. jur. Kai T. Boin hat sich im Gesellschaftsrecht eine besondere Kompetenz erarbeitet. Zahlreiche Mandate aus vielen Branchen und von Unternehmen jeder Spezifikation vor allem bei Gründungs-, Strukturierungs- und Finanzierungsfragen sowie im Bereich der Unternehmensnachfolge und Gesellschafter-Auseinandersetzung sind eine weitere Bestätigung für die exzeptionellen Expertisen der Kanzlei BKD Boin Küseling Diehl. Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts verfügt Rechtsanwalt Dr. jur. Kai T. Boin über langjährige Erfahrung und Kompetenz: von der Gestaltung von Organisationsprozessen bis zur Begleitung gesellschaftsinterner Auseinandersetzungen. Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer und Einzelunternehmer, Aufsichtsräte und Beiräte werden optimal über Rechte und Pflichten in allen Gebieten des Gesellschaftsrechts beraten. Es gilt, dass sich die Zielsetzungen der Mandanten optimal verwirklichen lassen: mit pragmatischen und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen.


Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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