Minijobrente leistet Steuervorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Auch Minijobber haben die Möglichkeit, eine eigene betriebliche Altersvorsorge aufzubauen. Von den Minijobbern ist bei jedem Zweiten das Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt. Aus dem niedrigen Einkommen ergibt sich aber nur eine geringe Rentenanwartschaft. Eine zusätzliche Vorsorge schließt die Lücke.

Hier setzt die Rente für Minijobber an: Statt Geld bringen die Minijobber für ihre betriebliche Altersversorgung zusätzliche Arbeitszeit auf. Der Arbeitgeber entlohnt diese Mehrarbeit über die Beitragszahlung in eine Direktversicherung. Je nach persönlichen Voraussetzungen entsteht so ein nennenswerter Anspruch auf eine spätere monatliche Betriebsrente. Diese Altersversorgung ist pfändungssicher und der Status als geringfügig Beschäftigter bleibt dem Minijobber erhalten. Für den Arbeitgeber hat die Minijobrente ebenfalls nur Vorteile: Die Beiträge sind Betriebsausgaben und steuer- und sozialversicherungsfrei. Beim Arbeitgeberwechsel in einen anderen Job oder in die Vollbeschäftigung werden die erworbenen Rentenanwartschaften mitgenommen und weitergeführt.

Wünscht der Minijobber keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, muss er dies dem Arbeitgeber ausdrücklich in Schriftform mitteilen. Der Eigenanteil zur Rentenversicherung wird dann nicht abgezogen. Übt ein Minijobber mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander aus, werden diese addiert. Beim Überschreiten der 450 Euro Grenze tritt die zwingende Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ein. Über eine weitere geringfügige Beschäftigung muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber informieren.


Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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