Die Rente bietet keinen Schutz vor dem Finanzamt
Rentner müssen die Steuerpflicht ernst nehmen: Sie müssen die Steuererklärung ausfüllen lassen und danach häufig eine Steuernachzahlung leisten. In der Vergangenheit wurde nur bei den Topverdienern abkassiert. Seit 2004 steigt der steuerpflichtige Anteil der Renten und damit die Zahl der Steuerpflichtigen mit Renteneinkommen: Die guten Jahre für den Rentner sind vorbei.
Rentner erhalten die volle Rente minus der Leistungen für die Krankenkasse und die Pflegeversicherung ausgezahlt. Rentner ab 2005 versteuern in der Regel 50 Prozent der Rente, bis 2040 wird der Steueranteil auf 100 Prozent der Bezüge anwachsen. Das Lebensalter beim Renteneintritt ist ein weiteres Kriterium für die Steuerhöhe. Viele Faktoren spielen eine Rolle, wenn es um die Rentenhöhe geht, ab der die Steuererklärung Pflicht wird: der Renteneintritt, die sonstigen Einkünfte, die Sonderausgaben und der Familienstand. Unterstützung geben die Finanzämter nach einer internen Auswertung: Sie fordern gelegentlich zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Warten sollte man auf diese Erklärung jedoch nicht.
Die Besteuerung der Rente zeigt sich auch in der steigenden Zahl der Mandanten bei den Steuerberatern: Früher haben sich mit Renteneintritt viele Mandanten mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt verabschiedet. Heute steigt die Anzahl der Rentner in der Mandantschaft der Steuerberater kontinuierlich. Werbungskosten entfallen für den Rentner, da keine Pendlerpauschale zum Arbeitsplatz mehr anfällt. Gesundheitskosten können jedoch in die Bresche springen: Absetzen lassen sich beispielsweise die neue Brille, der Treppenlift, das Hörgerät und die medizinische Fußpflege. Alles muss vom Arzt verordnet sein und mit Beleg eingereicht werden.
Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
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