Ausweispflicht: Die neue Energiesparverordnung (EnEV)
Seit Mai 2014 müssen Eigentümer ihren Gebäudeenergiepass bei Vermietung und Verkauf unaufgefordert vorlegen. In Inseraten dürfen die Angaben zur Energieeffizienzklasse nicht fehlen. Noch gibt es eine Schonfrist – danach wird die Nichtbeachtung teuer.
Die Einteilung in Energie-Klassen kennt man von Kühlschränken und Autos. Seit 2009 gibt es den Energie-Ausweis ebenfalls für Immobilien. Die neue Energiesparverordnung (EnEV) ist nun in Kraft getreten und macht den Bandtacho übersichtlicher. Sie schreibt Klassen von A+ bis H vor, meint: A+ ist absolut top, H steht für hohe Nebenkosten. Diese Klassen müssen nun in kommerziellen Anzeigen veröffentlicht werden. Wer neu bauen will, muss die EnEV kennen. Wichtig für Wohngebäude ist: Der maximal zulässige Primärenergiebedarf wird ab 2016 um 25 Prozent verringert. Die Anforderungen an die Außenbauteile werden um 20 Prozent verschärft. Für Altbestand gilt unter anderem: Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Alle anderen müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden.
Per Gesetz sind alle Angaben zum Energieverbrauch verpflichtend. Aber: Noch sind Eigentümer vor Abmahnungen geschützt. Der Gesetzgeber gibt eine Schonfrist bis zum 1.5.2015. Erst dann sind Nichtangaben eine Ordnungswidrigkeit und können teuer werden: bis zu 15.000 Euro.
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Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.